Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der DHEON GmbH, Jaguarring 6, 23795 Bad Segeberg
(1) Alle Leistungen und Angebote von DHEON GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die DHEON GmbH mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) über die von ihr angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn DHEON GmbH ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn DHEON GmbH auf ein Schreiben oder eine E-Mail Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
(3) Die Dienstleistungen und Angebote von DHEON GmbH richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und an Kaufleute (HGB).
(1) DHEON GmbH erbringt Beratungs- und Agenturdienstleistungen insbesondere in den Bereichen Onlinemarketing, Neukundengewinnung sowie Social-Media-Management. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet DHEON GmbH dem Kunden nicht die Erbringung eines Werks / konkreten Erfolgs, insbesondere nicht die Vermittlung und tatsächliche Akquirierung neuer Kunden.
(2) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern von DHEON GmbH zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch DHEON GmbH, bleibt der Vergütungsanspruch von DHEON GmbH unberührt.
(3) Der Kunde ist für die Rechtskonformität etwaiger Werbekampagnen (Werbeanzeigen, Internetauftritte, Impressum, Datenschutzerklärungen, etc.) ausschließlich selbst verantwortlich.
(4) Wir weisen darauf hin, dass Werbeplattformen wie Google jederzeit dazu berechtigt sind, Werbekampagnen ohne Nennung von Gründen zu stoppen / einzustellen. Für ein solches Vorgehen ist DHEON GmbH nicht verantwortlich.
(5) In Bezug auf die von DHEON GmbH zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht DHEON GmbH in Bezug auf die Art und Weise der Erbringung der Dienstleistungen ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
(6) DHEON GmbH ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern und Dritten erbringen zu lassen.
(7) Die vereinbarte Vergütung von DHEON GmbH in Bezug auf dessen Beratungsdienstleistungen enthalten vorbehaltlich anders lautender Absprache kein Budget für etwaige Werbekampagnen des Kunden. Dieses ist vom Kunden separat zur Verfügung zu stellen und gegebenenfalls unmittelbar an den Plattformbetreiber zu entrichten.
(8) DHEON GmbH garantiert keine konkrete Anzahl an Interessentenanfrage und keine diesbezüglich bestimmte Qualität im Rahmen der durch die für den Kunden lancierten Werbekampagnen. Eine Vorqualifizierung eingehender Interessenten wird vorbehaltlich anderslautender Individualabsprache nicht geschuldet.
(9) Der Kunde ist für die Einrichtung und Aufrechterhaltung seiner IT-Infrastruktur, wie z.B. für einen Online-Shop, Webseiten und Zugänge zu Werbeplattformen (z.B. Facebook-Werbekonto etc.) etc. selbst verantwortlich.
(10) Sofern DHEON GmbH im Rahmen der Arbeiten für den Kunden Domains und Funnel zur Verfügung stellt, werden diese vorbehaltlich abweichender Absprache ausschließlich für die Dauer der Vertragslaufzeit zur Verfügung gestellt.
(11) Sofern unsere Leistungen von sog. Resellern angeboten und vertrieben werden (z. B. Copecart, Digistore24), gelten ergänzend deren Bedingungen.
Soweit vertraglich mit dem Kunden vereinbart ist, dass für die Generierung und Weiterleitung qualifizierter Leads die hierfür nötige IT-Infrastruktur durch die DHEON GmbH zur Verfügung gestellt wird, gelten folgende Sonderregelungen:
(1) Die Dheon GmbH stellt dem Kunden die IT-Infrastruktur zur Verfügung. Diese umfasst u. a. die Erstellung und den Betrieb von Webseiten und Landingpages, die Schaltung und Steuerung von Werbeanzeigen, Domains, Funnels, sämtliche META und Instagram Werbekonten, Business Manager, Tracking Setups, Kampagnen und Anzeigestrukturen sowie Zahlungsprofile.
(2) Weiterhin stellt die DHEON GmbH dem Kunden -soweit vertraglich vereinbart- kostenpflichtige operative Dienstleistungen zur Verfügung. Diese sind insbesondere
- Entwicklung einer Marketingstrategie
- Erstellung von personalisierten Werbeanzeigen
- Erstellung und Veröffentlichung von Inhalten
- Erstellung von einer gezielten Zielgruppen
- Targetierung
- Einrichtung/Überprüfung des Facebook Businessmanagers
- Erstellung von Qualifizierungs-Systemen, Formularen und Landingpages
- Erstellung von Retargeting-Kampagnen
- Support der Werbeanzeigen für die vertraglich vereinbarte Laufzeit
- Analyse von aktiven Werbekampagnen
- ggfs. Aufsetzen von neuen Werbekampagnen
- Bereitstellung von Assets
(3) Der Kunde hat bei Bereitstellung der IT-Infrastruktur durch die Dheon GmbH, insbesondere beim Done-with-you-Programm, die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern von DHEON GmbH zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch DHEON GmbH, bleibt der Vergütungsanspruch von DHEON GmbH unberührt. Eine etwaige Teilnahme am Done-with-you-Programm endet, soweit die vertraglich vereinbarte Vergütung nicht gezahlt wird oder bei Vertragsende.
(4) Mit der Weiterleitung der qualifizierten Leads durch die DHEON GmbH geht die Verantwortung und Haftung für die Nutzung dieser Leads auf den Kunden über. Die Dheon GmbH schuldet weder die erfolgreiche Umsetzung der Leads zu Verkaufsabschlüssen noch eine Umsatzgarantie für die Leads.
(5) Die Überlassung von Zugangsdaten zu den bereitgestellten Systemen oder die Übertragung von Systembestandteilen ist -soweit dies nicht ausdrücklich mit dem Kunden vereinbart ist- bleibt ausgeschlossen.
(6) Der Kunde hat gegenüber der DHEON GmbH kein Anspruch auf Offenlegung von Kampagnendaten, Werbebudgeteinsätze und Erfolgskontrolle über Werbemaßnahmen, interne Kalkulationsgrundlagen und Auswertungen, konkrete Leadpreise oder Abrechnungsnachweisen gegenüber Drittplattformen.
(7) Die monatliche Abrechnung für die Nutzung der IT-Infrastruktur wird vertraglich separat festgelegt. Die Vergütung umfasst u. a. die IT-gestützte Prüfung, das Hosting, Prüfung der KI-Schnittstellen und die Automatisierung. Das Werbebudget ist einer gesonderten Vereinbarung im Rahmen des Dienstleistungsvertrages vorbehalten.
(8) Dem Kunden steht für die Bereitstellung der IT-Infrastruktur im Sinne von § 3 (1) dieser AGB ein einfaches, nicht übertragbares, zeitlich für die Dauer der Vertragslaufzeit, räumlich nicht begrenztes Nutzungsrecht zu. Der Kunde hat kein Anspruch auf Übertragung dieser Systeme iSd. § 3 (1) durch die DHEON GmbH.
(9) Bei Implementierung digitaler Vertriebssysteme im Rahmen des Data Sales System steht dem Kunden ebenfalls nur ein einfaches Nutzungsrecht iSv. § 3 Abs.
(10) Im Falle der Kündigung des Kunden nach § 648 BGB steht der Dheon GmbH die volle vereinbarte Vergütung zu. Dies gilt auch, soweit mit dem Kunden Ratenzahlung vereinbart wurde. Soweit ersparte Aufwendungen der Dheon GmbH angerechnet werden, sind pauschal 5 % auf den noch nicht erbrachten Teil der Leistung anzusetzen.
(11) Im Übrigen gelten zu den vorgenannten Sonderregelungen ergänzend diese AGB.
(1) Dheon GmbH erbringt Dienstleistungen iSv. § 2 und § 3 dieser AGB. Soweit nicht ausdrücklich in Textform abweichend vereinbart, schuldet Dheon nicht die Erbringung eines Werkes. Der Erfolg bestimmter Werbemaßnahmen können nur anhand von Erfahrungswerten prognostiziert werden. Ein Erfolg der Maßnahmen, wird von der Dheon GmbH nicht geschuldet. Die Dheon GmbH gibt keine Garantie für die Umsatzentwicklung der von Dheon implementierten Maßnahmen beim Kunden(1) Sofern eine Leistung von DHEON GmbH ausnahmsweise nichtschwerpunktmäßig dem Dienst-, sondern dem Werkvertragsrecht unterfällt, gelten nur in Bezug auf diese Leistungen die nachstehenden Absätze 2-6.
(2) Sofern eine Leistung von DHEON GmbH ausnahmsweise nicht schwerpunktmäßig dem Dienst-, sondern dem Werkvertragsrecht unterfällt, gelten nur in Bezug auf diese Leistungen die nachstehenden Absätze 3-7.
(3) DHEON GmbH kann vom Kunden nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung jeweils eine Abnahme der Teilleistung verlangen und nach Durchführung aller Anpassungsleistungen zusätzlich eine Gesamtabnahme aller Leistungen.
(4) DHEON GmbH kann den Kunden mit Fristsetzung von einer Woche zur Teil- bzw. Gesamtabnahme auffordern. Sie gilt mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Kunde gegenüber DHEON GmbH schriftlich erklärt hat, welche Mängel noch zu beseitigen sind.
(5) Soweit bei der Funktionsprüfung Mängel festgestellt werden, ist DHEON GmbH berechtigt, diese weiter zu bearbeiten und zu beseitigen.
(6) Ist zwischen den Parteien streitig, ob ein erheblicher oder ein unerheblicher Mangel eines Werkes vorliegt, ist darüber vor Betreiben eines Rechtsstreits ein von einer Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellter Sachverständiger anzuhören.
(7) Die abzunehmende (Teil-)Leistung von DHEON GmbH gilt auch dann als abgenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforderung von DHEON GmbH hin zur Abnahme der jeweiligen (Teil-)Leistung nicht binnen 7 Werktagen schriftlich erklärt.
(1) Der Vertragsschluss zwischen DHEON GmbH und dem Kunden kann fernmündlich (z. B. Videochat Telefon), schriftlich oder in Textform erfolgen.
(2) Fernmündlich kommen die Verträge zwischen der Dheon GmbH und dem Kunden durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Der Kunde ist damit einverstanden, dass Telefonate mit dem Kunden oder jeweilige Videochats zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufgezeichnet werden können.
(1) Die Preise, die von DHEON GmbH angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern diese erhoben wird.
(2) Die Bezahlung der Leistungen von DHEON GmbH erfolgt sofort nach Rechnungserteilung. Die Vergütung der Dienste von DHEON GmbH ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot von DHEON GmbH ist anders lautend. Eine DHEON GmbH erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.
(3) Die vereinbarten Rechnungsbeträge werden per SEPA-Lastschriftverfahren am Tage der Fälligkeit von dem durch den Kunden mitgeteilten Konto eingezogen. Insoweit hat der Kunde DHEON GmbH zur Zahlungsabwicklung ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Dieses ist bei DHEON GmbH anzufragen.
(4) DHEON GmbH stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer (sofern anfallend) ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).
(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an DHEON GmbH zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.
(1) Die von den Parteien vereinbarte Vertragslaufzeit gilt als fest vereinbart. Die vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen. Eine Verlängerung der Vertragslaufzeit muss grundsätzlich mit der Dheon GmbH vereinbart werden.(1) Die von den Parteien vereinbarte Vertragslaufzeit gilt als fest vereinbart. Die vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen.
(2) Während der Vertragslaufzeit ist die Dheon GmbH berechtigt, inhaltliche notwendige Anpassungen seiner Leistungen mit Zustimmung des Kunden vorzunehmen. Der Kunde kann der Änderung innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung widersprechen. Widerspricht der Kunde nicht rechtzeitig, gilt die Änderung von ihm als genehmigt und wird fester Vertragsbestandteil.
(3) In Bezug auf die Buchung von Onlinemarketingmaßnahmen und Neukundengewinnungsmaßnahmen bei Dheon gilt jedoch: Wird das Vertragsverhältnis nicht spätestens vier Wochen vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit gekündigt, verlängert es sich zu gleicher Laufzeit und gleichen Bedingungen. Eine einmalig entrichtete Einrichtungs-/Setupgebühr wird im Verlängerungsfall jedoch nicht erneut erhoben.
(4) Eine Kündigung vor Vertragsbeginn ist ausgeschlossen.
(5) Etwaige freie Kündigungsrechte während der Vertragslaufzeit sind ausgeschlossen.
(6) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
(7) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt stets unberührt.
(1) Fristen für die Leistungserbringung durch DHEON GmbH beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei DHEON GmbH eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei DHEON GmbH vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.
(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält DHEON GmbH sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber DHEON GmbH in Verzug, ist DHEON GmbH berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. DHEON GmbH wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen.
(1) DHEON GmbH wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. DHEON GmbH ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.
(2) Ist DHEON GmbH gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von DHEON GmbH unberührt.
(1) Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns gegenüber DHEON GmbH zu gewährleisten. DHEON GmbH behält sich vor, jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über DHEON GmbH und deren Dienstleistungen, sei es durch Kunden, Mitbewerber oder anderweitige Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.
(2) Der Kunde hat im Rahmen des Vertragsverhältnisses mit DHEON GmbH stets respektvoll mit anderen Teilnehmern/Kunden und Mitarbeitern von DHEON GmbH umzugehen. Bei schuldhaften Zuwiderhandlungen ist DHEON GmbH nach einmaliger Vorwarnung berechtigt, den Zugang des Kunden zu Programminhalten von DHEON GmbH nach billigem Ermessen vorübergehend oder dauerhaft zu sperren beziehungsweise den Kunden von der Teilnahme an Seminaren von DHEON GmbH auszuschließen. Die vertraglichen Verpflichtungen des Kunden gegenüber DHEON GmbH bleiben in diesem Fall unberührt.
(3) Soweit im Rahmen des Vertragsverhältnisses betriebsinterne Informationen und geschäftliche Details freigegeben werden, ist vollumfängliches Stillschweigen zu wahren. Eine Verbreitung dieser Informationen durch den Kunden ist untersagt. Im Falle der Zuwiderhandlung ist die Dheon GmbH berechtigt, Zugänge und Logins zu den Leistungen von der Dheon GmbH vorübergehend oder dauerhaft zu sperren.
(1) Der Kunde ist nicht berechtigt, den von DHEON GmbH erhaltenen Account beziehungsweise die Logindaten zu Plattformen / Programm- und Trainingsinhalten von DHEON GmbH an Dritte weiterzugeben, es sei denn, DHEON GmbH hat einer solchen Weitergabe ausdrücklich zugestimmt. Der Account wird nur dem Geschäftsinhaber oder den Geschäftsführern des Kunden zur Verfügung gestellt.
(2) DHEON GmbH ist berechtigt, den Zugang zu IT-Systemen per IP-Abgleich dauerhaft zu überwachen. Der Einsatz von Technologien, welche die IP-Adresse des Nutzers beim Zugriff auf IT-Systeme sowie Programm- und Trainingsinhalte von DHEON GmbH verschleiert, sonst wie verfälscht oder anonymisiert (zum Beispiel Tor-Browser), ist verboten.
(3) Bei schuldhafter Zuwiderhandlung gegen die Verpflichtungen aus Absatz 1 und 2 ist DHEON GmbH berechtigt, den Account des Kunden zu Systemen von DHEON GmbH nach billigem Ermessen vorübergehend oder auch dauerhaft zu sperren. Die vertraglichen Verpflichtungen des Kunden gegenüber DHEON GmbH bleiben in diesem Fall unberührt.
(4) Verstößt der Kunde schuldhaft gegen die Bestimmungen in Ziffer 1, so ist die Dheon GmbH berechtigt, eine angemessene Vertragsstrafe zu fordern. Bei Zuwiderhandlungen gegen die vorgenannte Verpflichtung gilt eine angemessene Vertragsstrafe, deren Höhe von der Dheon GmbH im billigen Ermessen programmabhängig festzusetzen ist und die im Einzelfall bis zu 15.000,00 Euro betragen kann, uns gegenüber als verwirkt. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadensersatzes bleibt vorbehalten, wobei die verwirkte Vertragsstrafe auf den Schadensersatzanspruch angerechnet wird.
(5) Unerlaubtes Account-Sharing ist eine Straftat, welche DHEON GmbH zivil- und strafrechtlich verfolgen lässt.
(1) In Bezug auf die Buchung von Onlinemarketingmaßnahmen / Maßnahmen zur Neukundengewinnung gilt: Der Kunde erhält ein einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an den von DHEON GmbH erstellten Inhalten für die Dauer der Vertragslaufzeit. Für Leistungen nach § 3 gilt das Nutzungsrecht nach § 3 Abs. 8 dieser AGB.
(2) In Bezug auf die Buchung über die Erstellung von Webseiten / Funnels gilt: Der Kunde erhält ein einfaches, dauerhaftes, zeitlich und räumlich nicht begrenztes Nutzungsrecht (öffentliche Zugänglichmachung, Vervielfältigung). Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, hat der Kunde keinen Anspruch auf Übertragung des Bearbeitungsrechtes.
(3) Die Überlassung von Quellcode/Quelltext wird von DHEON GmbH nicht geschuldet.
(4) In Bezug auf die Buchung von Dienstleistungen der Dheon GmbH gilt: Der Kunde erhält ausschließlich für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug auf die von DHEON GmbH erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse. Dieses einfache Nutzungsrecht dient der Durchführung des individuell mit dem Kunden geschlossenen Vertrages.
(5) Absätze 1 und 2 gelten ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die DHEON GmbH nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.
(6) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an DHEON GmbH über.
(7) Dem Kunden werden die Zugänge und Logins zu Programmen, Inhalten und Plattformen ausschließlich für die Dauer der gebuchten Vertragslaufzeit überlassen. Eine Weitergabe der bereitgestellten Zugänge, Logindaten und der Inhalte unserer Mitgliederplattformen an nicht von uns gegenüber dem Kunden autorisierte Dritte ist strengstens untersagt. Bei Zuwiderhandlungen gegen die vorgenannte Verpflichtung gilt eine angemessene Vertragsstrafe, deren Höhe von uns im billigen Ermessen programmabhängig festzusetzen ist und die im Einzelfall bis zu 15.000,00 Euro betragen kann, uns gegenüber als verwirkt. Der Zugriff durch Betriebsangehörige/Mitarbeiter des Kunden ist grundsätzlich genehmigungsfähig, muss von uns aber ausdrücklich gegenüber dem Kunden genehmigt und bestätigt werden.
(8) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.
(9) Jede ungenehmigte Vervielfältigung oder eine öffentliche Zugänglichmachung von der Dheon GmbH erstellter und zur Verfügung gestellter Inhalte (z. B. Templates, Datenbanken, Werbeanzeigen, Videos), die dem ausschließlichen Urheberverwertungsrecht der Dheon GmbH unterliegen, ist ohne Zustimmung von der Dheon GmbH nicht erlaubt.
(10) Die Verletzung unserer Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie der Urheber- und Nutzungsrechte werden zivilrechtlich immer verfolgt und strafrechtlich bei der zuständigen Ermittlungsbehörde zur Anzeige gebracht.
(11) Im Falle der schuldhaften Zuwiderhandlung der vorstehenden Regelungen ist die Dheon GmbH berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos und aus wichtigem Grund zu u kündigen unter sofortiger Entziehung überlassener Plattformzugänge.
(12) Im Falle der fristlosen Kündigung werden die Vergütungsansprüche der Dheon GmbH bis zum regulären Beendigungszeitunkt dem Kunden im Wege des Schadensersatzes geltend gemacht.
(1) DHEON GmbH haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund - nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet DHEON GmbH nur a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet DHEON GmbH nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.
(3) Der Kunde gewährleistet, dass DHEON GmbH überlassene Arbeitsmaterialien (z.B. Fotos) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Kunde stellt DHEON GmbH insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.
(1) Der Kunde versichert, bei der Weitergabe personenbezogener Daten an DHEON GmbH die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten.
(2) Der Kunde willigt widerruflich in die Kontaktaufnahme durch die Dheon GmbH im Wege von Fernkommunikationsmitteln ein (z.B. E-Mail, SMS, Telefon, Messenger-Dienste). Sollten Sie einer Kontaktaufnahme durch uns widersprechen, müssen Sie uns dafür eine E-Mail zukommen lassen an: kontakt@dheon.de. In Ihrer Widerspruchs-E-Mail sind sämtliche Kontaktmöglichkeiten von Ihnen zu benennen, über die wir Sie nicht mehr kontaktieren dürfen. Diesbezügliche Unvollständigkeit geht nicht zu Lasten der Dheon GmbH. Maßgeblich ist der tatsächliche Eingang Ihrer E-Mail bei der Dheon GmbH.
(3) Sie willigen widerruflich in die Speicherung und Verarbeitung sämtlicher von Ihnen bei der Dheon GmbH hinterlassenen personenbezogenen Daten (z.B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mailadresse) ein. Sie willigen widerruflich in den Einsatz von Cookies innerhalb der Dienste der Dheon GmbH, in die Auswertung, Speicherung und Zusammenführung Ihres Nutzerverhaltens sowie in die Verarbeitung und Übermittlung Ihrer bei uns hinterlassenen personenbezogenen Daten und Nutzerprofile zu Marketing- und Werbezwecken an dritte Unternehmen aus Nicht-EU/EWR-Staaten ein. Ergänzend gelten die Regelungen in der Datenschutzerklärung der Dheon GmbH.
(4) Sofern DHEON GmbH für den Kunden Daten im Auftrag (Auftragsverarbeitung) verarbeiten soll, wird darüber eine separat zu vergütende Vereinbarung (schriftlich) zwischen den Parteien getroffen.
Unternehmern und Kaufleuten steht von Gesetzes wegen bei fernmündlich geschlossenen Verträgen kein Widerrufsrecht zu. DHEON GmbH gewährt ein solches Recht auch nicht auf vertraglicher Grundlage.
(1) Die DHEON GmbH ist berechtigt, die vertraglich vereinbarte Vergütung nach billigem Ermessen gemäß § 315 BGB der Kostenentwicklung, die für die Preisbildung maßgeblich ist, anzupassen. Maßgeblich für die Preisbildung sind insbesondere Kosten für Technik (z.B. Hardware) und Kosten für Leistungen (z. B. Lizenzen, insbesondere Software-Lizenzen, Kosten für die Domainregistrierung- und -verwaltung, Hosting). Eine Preiserhöhung oder Preissenkung kommt in Betracht, wenn sich z.B. die Hosting-Kosten erhöhen oder absenken oder sonstige Änderungen zu einer veränderten Kostensituation führen (z.B. Preisänderung bei den durch die DHEON GmbH verwendeten Tools bzw. Software zur Lead-Generierung bzw. -übertragung oder Hosting-Kosten).
(2) Eine Preisanpassung ist erstmals nach Ablauf von 12 Monaten nach Vertragsbeginn und höchstens einmal im Jahr mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden möglich. Eine Erhöhung der Vergütung ist mithin erst nach Ablauf von 12 Monaten möglich; bei der Reduzierung der Kosten kann der Kunde nach Ablauf von 12 Monaten die entsprechende Herabsetzung der Vergütung verlangen. Die Ankündigung einer Preisanpassung erfolgt per E-Mail an die bei der DHEON GmbH für die Vertragskommunikation hinterlegte Adresse.
(3) Die Preisanpassung ist auf den Umfang der Änderungen der Kostenfaktoren begrenzt.
(4) Bei der Preiserhöhung und der Preissenkung ist gleichermaßen zu berücksichtigen, ob die Preisänderungen durch gesunkene oder gestiegene Kosten in einem anderen Bereich ausgeglichen werden können.
(5) Die DHEON GmbH wird bei der Ausübung ihres billigen Ermessens die jeweiligen Zeitpunkte einer Preisänderung so wählen, dass Kostensenkungen nicht nach für den Kunden ungünstigeren Maßstäben Rechnung getragen werden als Kostenerhöhungen, also Kostensenkungen mindestens in gleichem Umfang preiswirksam werden wie Kostenerhöhungen.
(6) Bei einer Erhöhung der Vergütung um mehr als 5 % ist der Kunde berechtigt, mit einer Frist von vier Wochen nach Zugang des Erhöhungsverlangens den betreffenden Vertrag außerordentlich zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung zu kündigen.
(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. schriftliche Bestätigung von DHEON GmbH maßgebend.
(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von DHEON GmbH. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz von DHEON GmbH (derzeit Bad Segeberg, Deutschland).
(3) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von DHEON GmbH. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz von DHEON GmbH (derzeit Bad Segeberg, Deutschland).
AGB Stand: 18.06.2026 © Vervielfältigung verboten