(1) Alle Leistungen und Angebote von DHEON GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die DHEON GmbH mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) über die von ihr angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn DHEON GmbH ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn DHEON GmbH auf ein Schreiben oder eine E-Mail Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
(3) Die Dienstleistungen und Angebote von DHEON GmbH richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und an Kaufleute (HGB).
(1) DHEON GmbH erbringt Beratungs-, Coaching- und Agenturdienstleistungen insbesondere in den Bereichen Onlinemarketing, Neukundengewinnung sowie Social Media-Management. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet DHEON GmbH dem Kunden nicht die Erbringung eines Werks / konkreten Erfolgs, insbesondere nicht die Vermittlung und tatsächliche Akquirierung neuer Kunden.
(2) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern von DHEON GmbH zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch DHEON GmbH., bleibt der Vergütungsanspruch von DHEON GmbH unberührt.
(3) Der Kunde ist für die Rechtskonformität etwaiger Werbekampagnen (Werbeanzeigen, Internetauftritte, Impressum, Datenschutzerklärungen, etc.) ausschließlich selbst verantwortlich.
(4) Wir weisen darauf hin, dass Werbeplattformen wie Google jederzeit dazu berechtigt sind, Werbekampagnen ohne Nennung von Gründen zu stoppen / einzustellen. Für ein solches Vorgehen ist DHEON GmbH nicht verantwortlich.
(5) In Bezug auf die von DHEON GmbH zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht DHEON GmbH in Bezug auf die Art und Weise der Erbringung der Dienstleistungen ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
(6) DHEON GmbH ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern und Dritten erbringen zu lassen.
(7) Die vereinbarte Vergütung von DHEON GmbH in Bezug auf dessen Beratungsdienstleistungen enthalten vorbehaltlich anders lautender Absprache kein Budget für etwaige Werbekampagnen des Kunden. Dieses ist vom Kunden separat zur Verfügung zu stellen und gegebenenfalls unmittelbar an den Plattformbetreiber zu entrichten.
(8) DHEON GmbH garantiert keine konkrete Anzahl an Interessentenanfrage und keine diesbezüglich bestimmte Qualität im Rahmen der durch die für den Kunden lancierten Werbekampagnen. Eine Vorqualifizierung eingehender Interessenten wird vorbehaltlich anderslautender Individualabsprache nicht geschuldet.
(9) Der Kunde ist für die Einrichtung und Aufrechterhaltung seiner IT-Infrastruktur, wie z.B. für einen Online-Shop, Webseiten und Zugänge zu Werbeplattformen (z.B. Facebook-Werbekonto etc.) etc. selbst verantwortlich.
(19) Sofern DHEON GmbH im Rahmen der Arbeiten für den Kunden Domains und Funnel zur Verfügung stellt, werden diese vorbehaltlich abweichender Absprache ausschließlich für die Dauer der Vertragslaufzeit zur Verfügung gestellt.
(20) Sofern unsere Leistungen von sog. Resellern angeboten und vertrieben werden (z. B. Copecart, Digistore24), gelten ergänzend deren Bedingungen.
(1) Sofern eine Leistung von DHEON GmbH ausnahmsweise nicht schwerpunktmäßig dem Dienst-, sondern dem Werkvertragsrecht unterfällt, gelten nur in Bezug auf diese Leistungen die nachstehenden Absätze 2-6.
(2) DHEON GmbH kann vom Kunden nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung jeweils eine Abnahme der Teilleistung verlangen und nach Durchführung aller Anpassungsleistungen zusätzlich eine Gesamtabnahme aller Leistungen.
(3) DHEON GmbH kann den Kunden mit Fristsetzung von einer Woche zur Teil- bzw. Gesamtabnahme auffordern. Sie gilt mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Kunde gegenüber DHEON GmbH schriftlich erklärt hat, welche Mängel noch zu beseitigen sind.
(4) Soweit bei der Funktionsprüfung Mängel festgestellt werden, ist DHEON GmbH berechtigt, diese weiter zu bearbeiten und zu beseitigen.
(5) Ist zwischen den Parteien streitig, ob ein erheblicher oder ein unerheblicher Mangel eines Werkes vorliegt, ist darüber vor Betreiben eines Rechtsstreits ein von einer Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellter Sachverständiger anzuhören.
(6) Die abzunehmende (Teil-)Leistung von DHEON GmbH gilt auch dann als abgenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforderung von DHEON GmbH hin zur Abnahme der jeweiligen (Teil-)Leistung nicht binnen 7 Werktagen schriftlich erklärt.
Der Vertragsschluss zwischen DHEON GmbH und dem Kunden kann fernmündlich, schriftlich oder in Textform erfolgen.
(1) Die Preise, die von DHEON GmbH angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern diese erhoben wird.
(2) Die Bezahlung der Leistungen von DHEON GmbH erfolgt sofort nach Rechnungserteilung. Die Vergütung der Dienste von DHEON GmbH ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot von DHEON GmbH ist anders lautend. Eine DHEON GmbH erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.
(3) Die vereinbarten Rechnungsbeträge werden per SEPA-Lastschriftverfahren am Tage der Fälligkeit von dem durch den Kunden mitgeteilten Konto eingezogen. Insoweit hat der Kunde DHEON GmbH zur Zahlungsabwicklung ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Dieses ist bei DHEON GmbH anzufragen.
(4) DHEON GmbH stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer (sofern anfallend) ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).
(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an DHEON GmbH zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.
(1) Die von den Parteien vereinbarte Vertragslaufzeit gilt als fest vereinbart. Die vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen.
(2) In Bezug auf die Buchung von Onlinemarketingmaßnahmen und Neukundengewinnungsmaßnahmen bei DHEON GmbH gilt: Wird das Vertragsverhältnis nicht spätestens vier Wochen vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit gekündigt, verlängert es sich zu gleicher Laufzeit und gleichen Bedingungen. Eine einmalig entrichtete Einrichtungs-/Setupgebühr wird im Verlängerungsfall jedoch nicht erneut erhoben.
(3) Eine Kündigung vor Vertragsbeginn ist ausgeschlossen.
(4) Etwaige freie Kündigungsrechte während der Vertragslaufzeit sind ausgeschlossen.
(5) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(6) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt stets unberührt.
(1) Fristen für die Leistungserbringung durch DHEON GmbH beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei DHEON GmbH eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei DHEON GmbH vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.
(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält DHEON GmbH sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber DHEON GmbH in Verzug, ist DHEON GmbH berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. DHEON GmbH wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen.
(1) DHEON GmbH wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. DHEON GmbH ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.
(2) Ist DHEON GmbH gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von DHEON GmbH unberührt.
(1) Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns gegenüber DHEON GmbH zu gewährleisten. DHEON GmbH behält sich vor, jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über DHEON GmbH und deren Dienstleistungen, sei es durch Kunden, Mitbewerber oder anderweitige Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.
(2) Der Kunde hat im Rahmen des Vertragsverhältnisses mit DHEON GmbH stets respektvoll mit anderen Teilnehmern/Kunden und Mitarbeitern von DHEON GmbH umzugehen. Bei schuldhaften Zuwiderhandlungen ist DHEON GmbH nach einmaliger Vorwarnung berechtigt, den Zugang des Kunden zu Programm- und Trainingsinhalten von DHEON GmbH nach billigem Ermessen vorübergehend oder dauerhaft zu sperren beziehungsweise den Kunden von der Teilnahme an Seminaren von DHEON GmbH auszuschließen. Die vertraglichen Verpflichtungen des Kunden gegenüber DHEON GmbH bleiben in diesem Fall unberührt.
(1) Der Kunde ist nicht berechtigt, den von DHEON GmbH erhaltenen Account beziehungsweise die Logindaten zu Plattformen / Programm- und Trainingsinhalten von DHEON GmbH an Dritte weiterzugeben, es sei denn, DHEON GmbH hat einer solchen Weitergabe ausdrücklich zugestimmt. Der Account wird nur dem Geschäftsinhaber oder den Geschäftsführern des Kunden zur Verfügung gestellt.
(2) DHEON GmbH ist berechtigt, den Zugang zu IT-Systemen per IP-Abgleich dauerhaft zu überwachen. Der Einsatz von Technologien, welche die IP-Adresse des Nutzers beim Zugriff auf IT-Systeme sowie Programm- und Trainingsinhalte von DHEON GmbH verschleiert, sonst wie verfälscht oder anonymisiert (zum Beispiel Tor-Browser), ist verboten.
(3) Bei schuldhafter Zuwiderhandlung gegen die Verpflichtungen aus Absatz 1 und 2 ist DHEON GmbH berechtigt, den Account des Kunden zu Systemen von DHEON GmbH nach billigem Ermessen vorübergehend oder auch dauerhaft zu sperren. Die vertraglichen Verpflichtungen des Kunden gegenüber DHEON GmbH bleiben in diesem Fall unberührt.
(4) Unerlaubtes Account-Sharing ist eine Straftat, welche DHEON GmbH zivil- und strafrechtlich verfolgen lässt.
(1) In Bezug auf die Buchung von Onlinemarketingmaßnahmen / Maßnahmen zur Neukundengewinnung gilt: Der Kunde erhält ein einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an den von DHEON GmbH erstellten Inhalten für die Dauer der Vertragslaufzeit.
(2) In Bezug auf die Buchung über die Erstellung von Webseiten / Funnels gilt: Der Kunde erhält ein einfaches, dauerhaftes, zeitlich und räumlich nicht begrenztes Nutzungsrecht (öffentliche Zugänglichmachung, Vervielfältigung). Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, hat der Kunde keinen Anspruch auf Übertragung des Bearbeitungsrechtes.
(3) Die Überlassung von Quellcode/Quelltext wird von DHEON GmbH nicht geschuldet.
(4) In Bezug auf die Buchung von Coachingdienstleistungen gilt: Der Kunde erhält ausschließlich für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug auf die von DHEON GmbH erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse.
(5) Absätze 1 und 2 gelten ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die DHEON GmbH nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.
(6) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an DHEON GmbH über.
(7) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.
(1) DHEON GmbH haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund - nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet DHEON GmbH nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet DHEON GmbH nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.
(3) Der Kunde gewährleistet, dass DHEON GmbH überlassene Arbeitsmaterialien (z.B. Fotos) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Kunde stellt DHEON GmbH insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.
(1) Der Kunde versichert, bei der Weitergabe personenbezogener Daten an DHEON GmbH die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten.
(2) Sofern DHEON GmbH für den Kunden Daten im Auftrag (Auftragsverarbeitung) verarbeiten soll, wird darüber eine separat zu vergütende Vereinbarung (schriftlich) zwischen den Parteien getroffen.
Unternehmern und Kaufleuten steht von Gesetzes wegen bei fernmündlich geschlossenen Verträgen kein Widerrufsrecht zu. DHEON GmbH gewährt ein solches auch nicht auf vertraglicher Grundlage.
(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von DHEON GmbH maßgebend.
(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von DHEON GmbH. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz von DHEON GmbH (derzeit Bad Segeberg, Deutschland).
(3) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen hierdurch nicht berührt. DHEON GmbH und der Kunde sind verpflichtet, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
AGB Stand: 09.01.2023 © Vervielfältigung verboten